Eine von Ihnen bevollmächtigte Person behält auch im Todesfall Zugang zum Schließfach.
Sobald SafePoint über den Todesfall informiert wird, treten die Erben in den Mietvertrag ein.
Für den Zugang gelten bestimmte formale Voraussetzungen:
Die Erben weisen sich durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis aus.
Ein Testamentsvollstrecker legitimiert sich durch ein entsprechendes Zeugnis.